Angaben
Nährwerte für Wein berechnen: Brennwert, Kohlenhydrate, Zucker
Vom Laborbefund zur Nährwerttabelle: Hier findest du die Umrechnungsfaktoren der LMIV, ein vollständiges Rechenbeispiel und einen kostenlosen Rechner.

Für Weinerzeugnisse, die ab dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden, ist eine Nährwertdeklaration vorgeschrieben. Den Brennwert kannst du bei Wein fast vollständig aus Alkohol, Zucker, Säure und Glycerin berechnen. Die Grundlage dafür sind die Angaben aus deinem Laborbefund.
Die folgenden Abschnitte führen dich durch die Berechnung und zeigen, was davon auf das Etikett gehört. Außerdem erklären sie die offene Frage rund um Glycerin. Mit dem Rechner im Artikel kannst du deine eigenen Werte einsetzen.
Was die Nährwertdeklaration enthält
Nach Art. 30 Abs. 1 LMIV enthält die Nährwertdeklaration den Brennwert sowie sechs Nährstoffe: Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Bezugsgröße sind 100 ml (Art. 32 Abs. 2 LMIV). Im E-Label stehen die Angaben immer als Tabelle; beim Brennwert kommt kJ vor kcal (C/2023/1190, Fragen 19 und 22).
| Zeile | Einheit |
|---|---|
| Brennwert | kJ / kcal |
| Fett | g |
| davon gesättigte Fettsäuren | g |
| Kohlenhydrate | g |
| davon Zucker | g |
| Eiweiß | g |
| Salz | g |
Die Nährwertangaben sind Durchschnittswerte. Als Grundlage sind Analysen, Berechnungen oder allgemein anerkannte Daten zulässig (Art. 31 Abs. 4 LMIV). Die Angaben beschreiben den Wein zum Zeitpunkt des Verkaufs (Art. 31 Abs. 3 LMIV).
Mit diesen Faktoren rechnest du
Den Brennwert berechnest du aus den Nährstoffen, jeweils mit einem festen Faktor je Gramm. Die Faktoren stehen in Anhang XIV LMIV (Art. 31 Abs. 1). Für Wein sind vor allem Alkohol, Zucker, organische Säuren und Glycerin relevant. Berechne kJ und kcal getrennt mit den jeweiligen Faktoren, statt kJ einfach durch 4,184 zu teilen.
| Bestandteil | kJ je g | kcal je g |
|---|---|---|
| Alkohol (Ethanol) | 29 | 7 |
| Kohlenhydrate (ohne mehrwertige Alkohole) | 17 | 4 |
| Mehrwertige Alkohole wie Glycerin | 10 | 2,4 |
| Organische Säuren | 13 | 3 |
| Eiweiß | 17 | 4 |
| Fett | 37 | 9 |
Vom Laborbefund zu Gramm je 100 ml
- Alkohol: vorhandener Alkoholgehalt in % vol x 0,789. Die 0,789 ist die Dichte von Ethanol bei 20 °C, eine physikalische Konstante.
- Zucker: Restzucker in g/l geteilt durch 10. Gemeint sind Glucose und Fructose, bei Schaumwein auch Saccharose.
- Organische Säuren: Gesamtsäure (als Weinsäure) in g/l geteilt durch 10. Diese Näherung ist in Deutschland und Österreich üblich.
- Glycerin: gemessener Wert oder Erfahrungswert in g/l geteilt durch 10.
Rechenweg am Beispiel eines trockenen Weins
Das Beispiel verwendet einen trockenen Wein mit 12,5 % vol Alkohol, 4 g/l Restzucker und 6 g/l Gesamtsäure. Für Glycerin liegt kein Messwert vor. Wir setzen deshalb 8 g/l an, den Erfahrungswert der Landwirtschaftskammer Kärnten für Weine außer Prädikatswein. Fett, Eiweiß und Salz werden in diesem Beispiel mit null angesetzt.
| Bestandteil | Laborwert | g je 100 ml |
|---|---|---|
| Alkohol | 12,5 % vol | 12,5 x 0,789 = 9,8625 |
| Zucker | 4 g/l | 0,4 |
| Organische Säuren | 6 g/l | 0,6 |
| Glycerin (geschätzt) | 8 g/l | 0,8 |
| Bestandteil | kJ | kcal |
|---|---|---|
| Alkohol | 9,8625 x 29 = 286,0125 | 9,8625 x 7 = 69,0375 |
| Zucker | 0,4 x 17 = 6,8 | 0,4 x 4 = 1,6 |
| Glycerin | 0,8 x 10 = 8,0 | 0,8 x 2,4 = 1,92 |
| Organische Säuren | 0,6 x 13 = 7,8 | 0,6 x 3 = 1,8 |
| Summe | 308,6125 | 74,3575 |
| Gerundet auf ganze Zahlen | 309 kJ | 74 kcal |
Das Ergebnis beträgt 309 kJ / 74 kcal je 100 ml. Rund 93 % des Brennwerts stammen hier aus dem Alkohol. Ohne Glycerin ergäben sich 301 kJ / 72 kcal. Für die Genauigkeit ist bei diesem Wein daher besonders der Alkoholgehalt entscheidend.
Brennwert direkt hier berechnen
Setze im Rechner deine Laborwerte ein. Für ein erstes Ergebnis genügt der Alkoholgehalt. Mit Restzucker, Gesamtsäure und Glycerin wird die Berechnung präziser. Du erhältst die Brennwertzeile für das Flaschenetikett und die Nährwerttabelle für das E-Label. Der Rechner läuft kostenlos und ohne Anmeldung nur in deinem Browser. Er speichert nichts.
Ergebnis je 100 ml
Gib zunächst den Alkoholgehalt ein. Anschließend wird hier dein Ergebnis angezeigt.
Die Berechnung läuft nur in deinem Browser. Es wird nichts gespeichert oder gesendet.
Ergebnis gleich als E-Label speichernDu kannst wählen, ob der Rechner Glycerin bei den Kohlenhydraten mitzählt. Der nächste Abschnitt erklärt den Hintergrund dieser beiden Vorgehensweisen. Du findest den Rechner auch auf einer eigenen Seite: kostenloser Brennwertrechner für Wein.
Glycerin zählt zu den Kohlenhydraten, nicht zum Zucker
Glycerin ist ein mehrwertiger Alkohol mit drei Hydroxylgruppen. Nach Anhang I Nr. 7 bis 9 LMIV zählen mehrwertige Alkohole zu den Kohlenhydraten, aber nicht zum Zucker. Dem Wortlaut nach gehört Glycerin damit in die Kohlenhydratangabe. In Deutschland und Österreich wird diese Angabe in der Praxis unterschiedlich berechnet.
| Vorgehen | Kohlenhydrate | davon Zucker |
|---|---|---|
| Wortlaut LMIV, so auch das Regierungspräsidium Darmstadt: Zucker plus Glycerin | 1,2 g | 0,4 g |
| Empfehlung des WKO-Merkblatts (Österreich): nur der Restzucker | 0,4 g | 0,4 g |
Beim Brennwert berücksichtigen beide Vorgehensweisen das Glycerin. Der Unterschied betrifft ausschließlich die Zeile „Kohlenhydrate“. Zählst du Glycerin mit, reichen schon 8 g/l Glycerin aus, um 0,5 g Kohlenhydrate je 100 ml zu überschreiten. Die Kohlenhydrate können dann nicht als „geringfügige Menge“ entfallen. Welche Lesart sich durchsetzt, ist offen. Unabhängig davon darf die Zuckerangabe nicht höher sein als die Kohlenhydratangabe.
Wie gerundet wird und wann „geringfügige Mengen“ genügen
Für die Rundung dient der Leitfaden der Kommission zu Toleranzen von 2012 als Grundlage. Den Brennwert gibst du in ganzen kJ und kcal an, Nährstoffe unter 10 g je 100 ml mit einer Nachkommastelle. Werte bis 0,5 g dürfen als „0 g“ oder „<0,5 g“ erscheinen. Bei gesättigten Fettsäuren und Salz liegen die Schwellen niedriger.
| Angabe | Wert | Angabe in der Tabelle |
|---|---|---|
| Brennwert | alle Werte | auf 1 kJ bzw. 1 kcal |
| Fett, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß | ab 10 g | auf 1 g |
| Fett, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß | über 0,5 g bis unter 10 g | auf 0,1 g |
| Fett, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß | bis 0,5 g | „0 g“ oder „<0,5 g“ |
| Gesättigte Fettsäuren | bis 0,1 g | „0 g“ oder „<0,1 g“ |
| Salz | bis 0,0125 g | „0 g“ oder „<0,01 g“ |
Liegen Fett, gesättigte Fettsäuren, Eiweiß und Salz unter den jeweiligen Schwellen, kannst du diese Angaben durch einen Satz direkt bei der Tabelle ersetzen (Art. 34 Abs. 5 LMIV). Die in Österreich und Deutschland übliche feste Formel siehst du im folgenden Beispiel.
Welche Toleranzen gelten?
Die angegebenen Werte dürfen vom tatsächlichen Gehalt abweichen. Die zulässigen Abweichungen beschreibt der Leitfaden der Kommission zu Toleranzen von 2012. Für Kohlenhydrate, Zucker und Eiweiß unter 10 g je 100 ml, den üblichen Bereich bei Wein, nennt er ±2 g einschließlich Messunsicherheit. Eine eigene Toleranz für den Brennwert enthält der Leitfaden nicht.
| Nährstoff | Gehalt | Toleranz |
|---|---|---|
| Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß | unter 10 g | ±2 g |
| Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß | 10 bis 40 g | ±20 % |
| Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß | über 40 g | ±8 g |
| Fett | unter 10 g | ±1,5 g |
| Salz | unter 1,25 g | ±0,375 g |
- Der Brennwert ergibt sich aus den Einzelwerten, so auch das Merkblatt der Wirtschaftskammer.
- Die Werte sollen Durchschnittswerte sein und nicht gezielt an den Rand der Toleranz gelegt werden (Leitfaden, Abschnitt 2.3; C/2023/1190, Frage 23).
- Für den Alkoholgehalt gelten nicht diese Toleranzen, sondern Art. 44 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33: je nach Kategorie 0,5 oder 0,8 % vol.
Was mit E-Label auf das Flaschenetikett muss
Nutzt du ein E-Label, darf die Nährwertdeklaration auf dem Etikett auf den Brennwert beschränkt werden (Art. 119 Abs. 4 GMO). Er steht in kJ und kcal im gleichen Sichtbereich wie die übrigen Pflichtangaben (C/2023/1190, Frage 2). Das Symbol „E“ ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Die vollständige Tabelle steht dann im E-Label.
Die Bezugsmenge „100 ml“ wird auf dem Etikett empfohlen. Eine ausdrückliche Regel dazu fehlt, Art. 32 Abs. 2 LMIV spricht jedoch dafür. Zusätzlich bleiben der Allergenhinweis und beim QR-Code ein Hinweis mit dem Wort „Zutaten“ auf der Flasche. Die weiteren Angaben erklärt der Ratgeber E-Label für Wein: Was seit 8.12.2023 Pflicht ist. Zum Druck des Codes lies den Ratgeber QR-Code auf dem Weinetikett richtig drucken.
Wo der Rechenweg Sonderfälle hat
Die Berechnung folgt bei allen Weinerzeugnissen demselben Prinzip. Bei einzelnen Produkten verdienen die Ausgangswerte jedoch mehr Aufmerksamkeit: Bei Schaumwein zählt die Saccharose aus der Dosage zum Zucker. Für Prädikatswein gilt der übliche Glycerin-Schätzwert nicht. Bei noch gärenden Erzeugnissen verändern sich die Werte noch während des Verkaufs.
- Schaumwein und Sekt: Zucker umfasst Glucose, Fructose und Saccharose. Wie die Zuckerangabe zum Wert passen muss, erklärt der Ratgeber E-Label für Schaumwein und Sekt.
- Prädikatsweine: Die Landwirtschaftskammer Kärnten nennt ihren Schätzwert ausdrücklich für Weine außer Prädikatswein. Das Regierungspräsidium Darmstadt sieht oberhalb der Spätlese eine Analyse vor.
- Teilweise gegorener Traubenmost: Die Nährwerte beziehen sich auf das Erzeugnis zum Zeitpunkt des Verkaufs (Art. 31 Abs. 3 LMIV). Wie das bei Erzeugnissen umzusetzen ist, die noch gären, regeln die ausgewerteten Quellen nicht ausdrücklich. Stimm dich im Zweifel mit der Bundeskellereiinspektion oder deiner Weinkontrolle ab.
Was Weindaten dabei übernimmt
Trage Alkohol, Restzucker, Gesamtsäure und Glycerin aus deinem Laborbefund in Weindaten ein. Im Paket Pro kannst du die Werte direkt aus dem Befund einlesen lassen. Die Kohlenhydrate enthalten dabei immer Glycerin. Der Brennwertrechner nutzt die Faktoren aus Anhang XIV LMIV, berechnet kJ und kcal getrennt und rundet auf ganze Zahlen. Den Brennwert übernimmst du mit einem Klick in die Nährwerttabelle. Im Paket Pro wird er auch in den Druckbaustein für das Etikett übernommen.
Die automatische Prüfung meldet unter anderem:
- fehlende Werte und Werte, die als „geringfügig“ markiert sind, aber über der Schwelle liegen
- Zucker, der größer ist als die Kohlenhydrate
- kJ und kcal, die nicht zusammenpassen
- einen Brennwert, der niedriger ist als der Anteil des Alkohols
Mehr dazu unter Brennwertrechner in Weindaten. Welche Zutaten ins E-Label gehören, erklärt der Ratgeber Zutatenverzeichnis für Wein: Regeln und Beispiele.
Passende Funktion in Weindaten: Brennwertrechner aus deinen Laborwerten
Funktion ansehenHäufige Fragen
Muss ich Fett und Eiweiß messen lassen?
Nicht zwingend. Die Werte dürfen auch auf Berechnungen oder allgemein anerkannten Daten beruhen (Art. 31 Abs. 4 LMIV). Liegen Fett, gesättigte Fettsäuren, Eiweiß und Salz unter den Schwellen, darfst du sie durch „Enthält geringfügige Mengen von Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz“ ersetzen.
Gehört Glycerin zu den Kohlenhydraten?
Nach dem Wortlaut der LMIV ja, aber nicht zum Zucker (Anhang I Nr. 7 bis 9). In der Praxis rechnet das Regierungspräsidium Darmstadt die Kohlenhydrate als Zucker plus Glycerin, das WKO-Merkblatt in Österreich empfiehlt Kohlenhydrate gleich Restzucker. Beim Brennwert berücksichtigen beide das Glycerin.
Darf ich Durchschnittswerte verwenden?
Ja, die Nährwerte sind ausdrücklich Durchschnittswerte (Art. 31 Abs. 4 LMIV). Sie sollen den Wein zum Zeitpunkt des Verkaufs beschreiben und nicht gezielt an den Rand der Toleranz gelegt werden. Jeder Code muss eindeutig zu einem Erzeugnis bzw. einer Charge führen (C/2023/1190, Frage 34).
Wie genau muss der Brennwert sein?
Der Brennwert ergibt sich aus den Einzelwerten und wird in ganzen kJ und kcal angegeben. Eine eigene Toleranz legt der Leitfaden der Kommission dafür nicht fest. Bei trockenem Wein trägt der Alkohol den größten Teil zum Brennwert bei. Entsprechend wichtig ist ein korrekter Alkoholgehalt als Grundlage.
Was steht mit E-Label auf dem Etikett?
Der Brennwert in kJ und kcal, empfohlen mit Bezug auf 100 ml, zum Beispiel „E (100 ml) 309 kJ / 74 kcal“. Dazu kommen die Allergene mit „Enthält“ und beim QR-Code ein Hinweis mit dem Wort „Zutaten“. Die vollständige Nährwerttabelle steht im E-Label.
Quellen
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO), Art. 119 Abs. 1 und 4, in der Fassung der Verordnung (EU) 2021/2117
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), Art. 30 bis 34, Anhang I Nr. 7 bis 9, Anhang XIV und Anhang XV
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/33, Art. 44
- Bekanntmachung der Kommission C/2023/1190 (Fragen und Antworten zur Weinetikettierung), ABl. C vom 24.11.2023, Fragen 2, 19, 22, 23 und 34
- Europäische Kommission: Leitfaden zu Toleranzen für Nährwertangaben, Dezember 2012, Abschnitt 2.3, Tabellen 1 und 4
- Wirtschaftskammer Kärnten: Merkblatt „Zutatenverzeichnis und Nährwertkennzeichnung am Etikett“
- Landwirtschaftskammer Kärnten: „Zutatenverzeichnis und Nährwertkennzeichnung am Etikett“
- Regierungspräsidium Darmstadt: Vortrag „Zukunft Etikettierung“ zu Nährwert- und Zutatenangaben
Dieser Artikel fasst die Rechtslage zum angegebenen Stand allgemein zusammen und ist keine Rechtsberatung. Die Bekanntmachungen der Kommission sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann EU-Recht nur der Gerichtshof der EU. Für die Kennzeichnung ist der Abfüller verantwortlich. Bei Fragen zu einem konkreten Etikett hilft dir deine Weinbauberatung oder die zuständige Kontrollbehörde.
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