Automatische Prüfung je Produktart
Wein, Perlwein, Likörwein, Schaumwein sowie entalkoholisierte und aromatisierte Weinerzeugnisse haben unterschiedliche Vorgaben. Weindaten berücksichtigt diese bei der Prüfung. Fehler musst du vor der Veröffentlichung beheben. Wo das Recht Spielraum lässt, erhältst du einen Hinweis und kannst weiterarbeiten.
- Pflichtangaben wie Bezeichnung, Brennwert und Zutatenverzeichnis
- Zuckerangabe bei Schaumwein von naturherb (brut nature) bis mild passend zum Zuckergehalt
- Alkohol in ganzen oder halben Prozent und innerhalb der Grenzen der Kategorie
- Zusatzstoffe nur mit Kategorie und nur, wenn sie zugelassen sind (Delegierte VO (EU) 2019/934)
- Eigene Regeln für entalkoholisierte Weine und für Glühwein und andere aromatisierte Weine
- Fehler„brut“ passt nicht zum Zucker (16 g/l, höchstens 12 g/l).
- HinweisTannine: ob sie ins Zutatenverzeichnis gehören, ist rechtlich offen.
- In OrdnungZutatenverzeichnis mit amtlichen Begriffen
- In OrdnungBrennwert: kJ und kcal passen zusammen



