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Pflicht und Recht

Ab wann gilt die E-Label-Pflicht für Wein?

Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration gelten für Weinerzeugnisse, die ab dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden (Art. 119 VO (EU) Nr. 1308/2013 in der Fassung der VO (EU) 2021/2117). Maßgeblich ist das Herstellungsdatum, nicht der Jahrgang. Ältere Ware darf ohne die neuen Angaben abverkauft werden. Mehr dazu im Ratgeber E-Label-Pflicht.

Welche Produkte sind betroffen?

Alle Weinbauerzeugnisse nach Anhang VII Teil II der GMO-Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, also unter anderem Wein, Perlwein, Likörwein, Schaumwein und Sekt, auch entalkoholisiert. Über Art. 6a der VO (EU) Nr. 251/2014 gilt dasselbe für aromatisierte Weinerzeugnisse wie Glühwein, Wermut oder weinhaltige Cocktails. Obstwein fällt nicht unter die EU-Regeln für Weinerzeugnisse. Details im Ratgeber Welche Produkte betroffen sind.

Was muss trotz E-Label auf dem Flaschenetikett stehen?

Der Brennwert in kJ und kcal je 100 ml, häufig mit dem Symbol „E“, die Allergene mit „Enthält …“ (Art. 119 Abs. 5 Buchstabe c GMO) und beim QR-Code ein Hinweis mit dem Wort „Zutaten“. Dazu kommen alle bisherigen Pflichtangaben wie Alkoholgehalt, Nennfüllmenge und Abfüller. Siehe Was auf dem Etikett bleibt.

Muss ich alle Zutaten angeben?

Ins Zutatenverzeichnis gehört alles, was im fertigen Wein verbleibt, in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil, mit den amtlichen Begriffen wie „Trauben“ oder „Säureregulator: Weinsäure“. Verarbeitungshilfsstoffe, die nicht im Wein verbleiben, werden nicht genannt. Allergene werden hervorgehoben. Mehr im Ratgeber Zutatenverzeichnis für Wein.

Müssen die Nährwerte je 100 ml angegeben werden?

Ja. Bezugsgröße der Nährwertdeklaration sind 100 ml (Art. 32 Abs. 2 LMIV). Angaben je Glas sind nur zusätzlich erlaubt (Art. 33 LMIV). Im E-Label steht die Deklaration als Tabelle mit Brennwert, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz.

Welche Toleranzen gelten für die Nährwerte?

Der Leitfaden der EU-Kommission zu Toleranzen (2012) nennt für Kohlenhydrate und Zucker unter 10 g je 100 ml eine Abweichung von ±2 g, einschließlich Messunsicherheit. Die angegebenen Werte sollen Durchschnittswerte sein und nicht am Rand der Toleranz liegen. Für den Alkoholgehalt gilt nicht dieser Leitfaden, sondern Art. 44 der Delegierten VO (EU) 2019/33. Mehr im Ratgeber Nährwerte berechnen.

Darf das E-Label auf meiner eigenen Website oder im Webshop liegen?

Die EU-Kommission sieht das E-Label nicht als Teil der Website des Erzeugers (Bekanntmachung C/2023/1190, Frage 30). Die Angaben dürfen nicht zusammen mit Verkaufs- oder Werbeinformationen erscheinen, auch Links zum Shop gehören nicht dazu. Behörden wie das LGL Bayern raten deshalb von der eigenen Homepage als Ort für das E-Label ab.

Wie lange muss das E-Label online bleiben?

So lange, wie der Wein bei normaler Lagerung verzehrfähig ist (C/2023/1190, Frage 40). Behörden nennen je nach Produkt Richtwerte zwischen 3 und 10 Jahren. Bei Weindaten bleiben veröffentlichte Etiketten auch nach Vertragsende noch 10 Jahre erreichbar, auf Anfrage auch länger.

Etikett und QR-Code

Welcher Text muss neben dem QR-Code stehen?

Ein Hinweis, der das Wort „Zutaten“ enthält. Ein „i“ oder ein anderes Symbol allein reicht nach Auffassung der EU-Kommission nicht (C/2023/1190, Frage 38). Üblich und empfehlenswert ist „Zutaten und Nährwerte“, eine feste Pflichtformel gibt es nicht. Mehr im Ratgeber QR-Code richtig drucken.

Wie groß muss der QR-Code sein?

Eine gesetzliche Mindestgröße gibt es nicht. Empfehlungen von Behörden und Anbietern liegen meist zwischen 1 × 1 cm und 1,5 × 1,5 cm, dazu kommt eine helle Ruhezone rund um den Code. Entscheidend ist, dass gängige Handys ihn sicher lesen: Mach vor dem Druck einen Testdruck und scanne ihn mit mehreren Geräten.

Wo auf der Flasche muss der QR-Code stehen?

Der Code mit seinem Hinweis und der Brennwert gehören in den gleichen Sichtbereich wie die übrigen Pflichtangaben (C/2023/1190, Frage 2), in der Praxis meist auf das Rückenetikett. Die Allergenangabe darf außerhalb dieses Sichtbereichs stehen, wenn das Zutatenverzeichnis elektronisch bereitgestellt wird (Art. 40 Abs. 2 Delegierte VO (EU) 2019/33).

Reicht ein Link statt eines QR-Codes?

Nach Auffassung der EU-Kommission nicht. Das E-Label muss über einen maschinenlesbaren Code erreichbar sein, den ein Smartphone lesen kann (C/2023/1190, Fragen 26 und 33). Eine gedruckte Internetadresse kannst du zusätzlich angeben.

Darf ich mehrere QR-Codes auf die Flasche drucken?

Grundsätzlich ja, solange klar erkennbar ist, welcher Code zum E-Label führt. Der Hinweis mit dem Wort „Zutaten“ gehört direkt zu diesem Code, und dieser Code darf nicht auf Shop oder Werbung führen. Ein Code darf auch Strichcode und E-Label vereinen, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher nur die Pflichtinformationen sehen (C/2023/1190, Frage 32).

Können mehrere Weine über denselben QR-Code laufen?

Jeder Code führt zu einem bestimmten Erzeugnis bzw. zu dessen Charge (C/2023/1190, Frage 34). Haben mehrere Erzeugnisse genau dieselben Angaben, dürfen sie laut LGL Bayern auf dieselbe Seite verweisen. Bei Weindaten hat jeder Wein seine eigene Seite und seinen eigenen QR-Code.

Weindaten nutzen

Wie lange dauert es, ein E-Label anzulegen?

Mit dem Laborbefund zur Hand dauert es meist nur wenige Minuten: Werte eintragen, Zutaten auswählen, die Hinweise der Prüfung durchgehen und veröffentlichen. Für den nächsten Jahrgang kopierst du den vorhandenen Wein und passt die geänderten Angaben an.

Kann ich den QR-Code drucken, bevor alle Werte feststehen?

Ja. Sobald du den Wein anlegst, erhältst du den QR-Code mit einer festen Adresse. Die Angaben kannst du anschließend vervollständigen. Veröffentliche das vollständige E-Label spätestens, bevor der Wein in den Handel kommt.

Kann ich Angaben nachträglich ändern?

Ja. Jede Änderung an einem veröffentlichten E-Label wird mit Datum und Grund als eigene Version gespeichert. So lässt sich später nachvollziehen, welche Angaben hinter dem Code standen. Ändern sich Zutaten oder Werte bei einer neuen Abfüllung, legst du dafür eine neue Abfüllung mit eigenem QR-Code an. Das E-Label der bereits im Handel befindlichen Flaschen bleibt dann unverändert.

Brauche ich für jeden Jahrgang ein neues E-Label?

Ein neues E-Label ist nötig, wenn sich Zutaten oder Nährwerte ändern. Der QR-Code muss eindeutig zu einem Erzeugnis bzw. einer Charge führen (C/2023/1190, Frage 34). Bei einem neuen Jahrgang ändern sich die Laborwerte fast immer. In Weindaten kopierst du deshalb den Vorjahreswein und passt die Angaben an.

Wie berechnet Weindaten den Brennwert?

Weindaten berechnet ihn aus Alkohol, Restzucker, Gesamtsäure und Glycerin mit den Faktoren aus Anhang XIV der LMIV. kJ und kcal werden getrennt ermittelt und auf ganze Zahlen gerundet. Mit dem kostenlosen Brennwertrechner kannst du deine Werte ausprobieren.

Werden die Übersetzungen maschinell erstellt?

Nein. Alle Pflichtbegriffe stammen aus den amtlichen Sprachfassungen der EU-Rechtsakte. Weindaten unterstützt 23 der 24 EU-Amtssprachen; Irisch fehlt, weil es die amtlichen Weinbegriffe der Delegierten VO (EU) 2019/33, etwa für Allergene, nicht auf Irisch gibt. Fehlt für eine Sprache ein Begriff, erscheint das Etikett in dieser Sprache nicht. Mehr im Ratgeber E-Label in mehreren Sprachen.

Kann ich die Angaben auch in meinem Webshop zeigen?

Ja, mit dem Webshop-Widget, das in jedem Paket enthalten ist. Es zeigt die Angaben deines E-Labels auf der Produktseite und aktualisiert sie automatisch. Im Paket Basis erscheint der Hinweis „Angaben mit Weindaten“, ab Pro entfällt er. Die Pflichtangaben müssen vor dem Kauf verfügbar sein (Art. 14 LMIV). Die eigentliche E-Label-Seite bleibt davon getrennt und enthält keine Links zu deinem Shop oder deiner Website.

Kann ich mehrere Weingüter oder Marken verwalten?

Ja. Im Paket Pro ist ein weiteres Weingut oder eine zweite Marke auf Anfrage möglich. Im Partnerpaket für Verbände, Druckereien und Agenturen kannst du beliebig viele Weingüter mit jeweils eigenen Rollen verwalten. Weitere Informationen findest du unter Preise und Für Verbände und Druckereien.

Kann Weindaten meinen Laborbefund einlesen?

Ja, im Paket Pro kannst du Analysenbefunde und Prüfnummernbescheide als PDF oder Foto hochladen. Eine KI liest die Werte aus und zeigt dir zu jedem Wert die Fundstelle. Der Wein wird immer als Entwurf angelegt; vor der Veröffentlichung prüfst du die Angaben. Für die Auswertung wird die Datei an Anthropic in den USA übermittelt. Sie wird nicht gespeichert. Weitere Informationen findest du unter Funktionen.

Preise und Vertrag

Brauche ich für den Test eine Kreditkarte?

Nein. Du kannst Weindaten ohne Kreditkarte ausprobieren. Nach 30 Tagen endet der Test von selbst. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn du ein Paket wählst und deine Rechnungsdaten angibst.

Was passiert nach dem Test?

Du erhältst 7 Tage und 1 Tag vor Testende eine Erinnerung. Wenn du ein Paket wählst, bleiben Adresse und QR-Code deiner Etiketten gleich; der Vermerk „Testetikett“ entfällt. Ohne Paket kannst du deine Daten noch 14 Tage ansehen. Danach gehen die Testetiketten offline. Das Testkonto samt Weingut und Weinen wird 90 Tage nach Testende gelöscht. Darüber informieren wir dich 30 und 7 Tage vorher.

Was zählt als veröffentlichtes Etikett?

Gezählt wird jedes E-Label, das aktuell über seinen QR-Code erreichbar ist. Entwürfe zählen nicht dazu. Halte das E-Label erreichbar, solange der Wein bei normaler Lagerung verzehrfähig ist.

Kann ich das Paket wechseln?

Ja, jederzeit im Dashboard unter „Abo und Rechnungen“. Ein größeres Paket steht dir sofort zur Verfügung; berechnet wird nur der anteilige Aufpreis bis zum Laufzeitende. Ein kleineres Paket beginnt mit dem Ende der laufenden Laufzeit. Sind dann mehr Etiketten veröffentlicht, als das neue Paket enthält, bleiben sie online. Weitere Etiketten kannst du erst veröffentlichen, wenn du wieder innerhalb der enthaltenen Menge liegst.

Bleiben meine Etiketten nach der Kündigung online?

Ja. Deine veröffentlichten Etiketten bleiben nach Vertragsende noch 10 Jahre unverändert erreichbar. Eine längere Bereitstellung ist auf Anfrage möglich. Auch wegen einer offenen Rechnung gehen veröffentlichte Etiketten nicht offline. Deine Daten kannst du jederzeit exportieren.

Datenschutz und Sicherheit

Setzen die Etikett-Seiten Cookies?

Nein. Die Etikett-Seiten setzen keine Cookies, verwenden keine Analyse-Werkzeuge und laden nichts von fremden Servern. Die Sprache richtet sich nach der Spracheinstellung des Handys, ohne dass etwas gespeichert wird. Wie du das selbst prüfst, steht unter Cookielos und ohne Tracking.

Erfährt Weindaten, wer meinen QR-Code scannt?

Nein. Nach Art. 119 Abs. 4 GMO darf das E-Label keine Daten über seine Nutzerinnen und Nutzer erheben oder nachverfolgen. Weindaten führt deshalb keine Scan-Statistik und wertet die Aufrufe nicht aus.

Zeigt das E-Label Werbung oder Links zu meinem Shop?

Nein. Die Angaben dürfen nicht zusammen mit Verkaufs- oder Werbeinformationen erscheinen (C/2023/1190, Fragen 36 und 37). Die Etikett-Seite zeigt nur die Pflichtangaben deines Weins, ohne Links und ohne Werbung für Weindaten.

Wo liegen meine Daten?

In der EU: Die Datenbank liegt in Irland, die Server-Funktionen laufen in Dublin. Die E-Label-Seiten werden vorab erzeugt und laden auch bei schwachem Empfang schnell. Die einzige Ausnahme gilt für Laborbefunde im Paket Pro: Zur Auswertung wird die Datei an Anthropic in den USA übermittelt. Sie wird nicht gespeichert.

Du findest keine Antwort auf deine Frage? Schreib uns an info@weindaten.com. Ausführliche Erklärungen stehen in den Ratgebern. Die Antworten geben einen allgemeinen Überblick zur Rechtslage und sind keine Rechtsberatung.

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Fragen? Schreib uns: info@weindaten.com